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Das muss sich ändern!

Hier möchte ich auf negative (unschöne und gefährliche) Dinge aufmerksam machen, die absolut kein Aushängeschild für Halver sind. Im Gegenteil, sie könnten im Extremfall sogar Leib und Leben gefährden. Entsprechende brenzlige Situationen gab es schon oft genug. Stadt Halver, Ordnungsamt und Polizei – aber auch die Bürger – sind da gefordert, denn Abhilfe ist dringend erforderlich!




Der Bahnhof braucht dringend ein Hinweisschild!

Jetzt gibt es schon seit längerer Zeit wieder einen Haltepunkt für die Bahn in Halvers größtem Stadtteil, in Oberbrügge. Dazu wurde der alte Bahnhof aufwändig und für viel Geld saniert. Doch Ortsunkundige können den etwas versteckt liegenden Bahnhof gar nicht finden. Es fehlt nämlich jede Beschilderung dorthin. Zumindest auf der B54, am Abzweig zum Bahnhof, müsste dringend eine Beschilderung hin. Dann würde der Bahnhof vielleicht auch wieder mehr von Ortsunkundigen genutzt werden können. Warum wurde bei der Bahnhofssanierung und der Wiedereröffnung so ein wichtiges Detail übersehen und ausgelassen? Hat das Geld für so ein Schild nicht mehr gereicht? Das sollte sich aber jetzt dringend ändern. Kann doch nicht so schwer sein – oder doch?


Halver braucht dringend ein Behinderten-WC!

 

Halver soll immer mehr behinderten- und seniorengerecht werden. So wollen es auch Politik und Verwaltung. Doch was ist mit einem öffentlichen Behinderten-WC? So etwas gibt es nicht in Halver! Als man die Villa Wippermann sanierte, das Umfeld parkähnlich gestaltete und den Spielplatz machte überlegte man, was aus der Remise der Villa Wippermann gemacht werden sollte, die auch unter Denkmalschutz steht. Der Vorschlag von Axel Ertelt lautete: Ein Behinderten-WC mit einem speziellen Schloss versehen, das nur mit einem sogenannten Euro-Schlüssel geöffnet werden kann. Dieses System gibt es seit langem, inzwischen europaweit. Auch die Behinderten-WCs an den Autobahnen können damit geöffnet werden. So ist Vandalismus ausgeschlossen. Doch die Politik wollte mehrheitlich kein öffentliches Behinderten-WC in Halver. Dumme Ausrede: Es gibt schon genug: im Rathaus, in der Villa Wippermann, im Tortenatelier usw. Doch all die, die es gibt, sind in öffentlichen Gebäuden oder privaten Geschäften. Somit sind sie nicht immer zugänglich – zum Leidwesen der Behinderten, die zwingend auf solche behindertengerechten WCs angewiesen sind. Das muss sich ändern! Hier ist Politik und Verwaltung dringend aufgerufen etwas zu tun!


Die Mülltonnen auf den Gehwegen

Halvers Müllentsorgung stellt einmal mehr die Gruppe der Rollstuhlfahrer und gehbehinderten Rolli-Nutzer gleichermaßen wie die Personen mit Kinderwagen vor große Probleme. Auf schmalen Gehwegen stehende Mülltonnen machen es diesen Personen (insbesondere den Rollstuhlfahrern) oft unmöglich vorbeizukommen.

Die beiden Fotos verdeutlichen diese Situation bestens. Ein Zustand, der normalerweise nicht von einer Stadtverwaltung geduldet werden sollte! Oft lässt sich so ein Problem schon vermeiden, wenn die Mülltonnen nur ein paar Meter weiter platziert werden. Der Rollstuhlfahrer, Rolli-Nutzer oder auch Personen mit Kinderwagen werden durch solche Gehweg-Blockaden quasi gezwungen die hohe Bordsteinkante herunter zu fahren, dabei ein Umkippen zu riskieren, das Hindernis auf der oft stark befahrenen Straße zu umgehen und anschließend wieder die hohe Bordsteinkante hinauf zu fahren, was für Rollstuhlfahrer schier unmöglich sein kann.

Die Fotos sind nur zwei Beispiele von vielen. Solche „Mülltonnen-Engpässe“ gibt es an jedem Abfuhrtag zu Dutzenden in der ganzen Stadt. Hier sind vor allem die Hauseigentümer und/oder Mieter gefragt, die die Mülltonnen an die Straße stellen. „Stellt diese bitte so auf, dass auch ein Rollstuhlfahrer, ein Rolli-Nutzer und ein Kinderwagen noch problemlos vorbeifahren kann! Notfalls auch mal ein paar Schritte weiter laufen!“


Das rücksichtslose Gehwegparken

Gehwegparker - Solche Verkehrsteilnehmer gibt es zum Leidwesen aller Fußgänger, insbesondere aber der Gehbehinderten und Rolli-Nutzer, Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen und auch generell kleinen Kindern leider überall und immer wieder. Diese rücksichtslosen Zeitgenossen der Gehwegparker parken Gehwege so zu, dass sie die Fußgänger und vor allem Rollstuhlfahrer, Kinderwagen und Rollis auf die Straße zwingen - und das nicht selten unter Lebensgefahr!

Im gezeigten Beispiel parkte eine „Dame“ ihren Mercedes so auf dem Gehweg, dass wir (meine im Rollstuhl sitzende Frau und ich) nicht mehr zwischen Fahrzeug und Treppe durchkamen sondern über die stark befahrene Frankfurter Straße an der Falschparkerin mit dem Rollstuhl vorbei mussten. Übrigens: Gleichzeitig mit uns kam eine zweite Rollstuhlfahrerin hier an, die ebenfalls auf die Straße ausweichen musste. Für solch unverschämtes Verhalten im Straßenverkehr haben wir absolut kein Verständnis! Die Fahrerin, die währenddessen zu ihrem Auto kam, meckerte uns noch an weil wir das rücksichtslose Verhalten nicht tolerierten. Von Einsicht war bei ihr nicht die geringste Spur. 


Die Gehwegfahrer im Herpiner Weg

Der Problem-Gehweg im Herpiner Weg ist das Stück Bürgersteig entlang der Mauer des Jung-Boucke-Geländes. Dieser wird immer wieder illegal als Parkplatz missbraucht und ist auch als Rennstrecke (nicht nur bei Radfahrern) sehr beliebt. Auch Auto- und Motorradfahrer benutzen dieses Gehwegstück gerne als Rennstrecke und fahren auf dem Gehweg ebenfalls gut und gerne mal mit 50 km/h. Oft kommt gerade Gegenverkehr von oben herab. Man will diesen nicht abwarten und weicht dann verbotener Weise auf den Gehweg aus. Meistens sind es sogar Anlieger aus dem Nahbereich, da man dabei oft immer wieder dieselben Fahrzeuge sieht. Extremstes Negativbeispiel das bisher beobachtet wurde war ein Motorradfahrer aus der Nachbarschaft. Nicht das der mit dem wohl im ganzen Märkischen Kreis am lautesten knatternden Gefährt herumdüst (eine startende A380 ist fast schon leiser); er fährt ebenfalls gerne auf dem Gehweg. Am Sontag (08.03.2015) innerhalb von ca. einer Stunde (mindestens) ganze fünfmal rauf und viermal runter (siehe Foto).


Der Rathauspark

Der Rathauspark ist während der Amtszeit von Bürgermeister Michael Brosch deutlich besser geworden – zumindest was die ehemalige Kloake am ehemaligen Elektromarkgebäude betrifft, die verschwunden ist. Zudem wurde der Musikpavillon bezüglich des Mauerwerks, der Fenster und Türen durch eine Sanierung von Horst Severin aufgewertet und pünktlich zu Weihnachten 2020 bekam er endlich einen barrierefreien Zugang von der Thomasstraße aus. Im August 2021 wurde dann der Musikpavillon eingerüstet, der nun ein neues Dach bekommt.

Was allerdings immer noch zu bemängeln ist und sich schnellstens ändern muss ist eine Sanierung und Reaktivierung des Brunnens im Park. Die jetzige Bepflanzung des Brunnenbeckens kann nur eine provisorische und zeitlich kurz bedingte Übergangslösung sein! Danach sollte auch über eine Neugestaltung der Wege und der Bepflanzung nicht nur nachgedacht werden. Einbezogen werden sollte bei diesen Problemen auch die Interessengemeinschaft Rathauspark Halver!


Das Kopfsteinpflaster (Straße und Gehweg) in der Frankfurter Straße

Das Kopfsteinpflaster in der Frankfurter Straße, im Bereich des Alten Marktes, ist eine Zumutung für alle Gehbehinderten, Rolli-Nutzer, Rollstuhlfahrer und auch für Personen mit Kinderwagen. Auch nach der letzten Verfugung des Pflasters hat sich daran so gut wie nichts geändert - zumal die Verfugung teilweise bereits seit Langem wieder bröckelt und neue Löcher entstehen.

Hier ist nicht nur eine extreme Behinderung für die genannten Personengruppen, sondern es besteht auch eine extrem erhöhte Unfallgefahr für alle Fußgänger. Besonders unangenehm für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer ist das Pflaster bei öffentlichen Großveranstaltungen wie die Halveraner Kirmes, der Halveraner Herbst oder auch nur am freitäglichen Wochenmarkt...

Foto Axel Ertelt): 2 Rollstuhlfahrer quälen sich bei der Kirmes 2014 übers Pflaster.

Daran wird sich auch durch die bevorstehende Sanierung des Alten Marktes nichts ändern, weil diese ausschließlich die Seite am Alten Markt und maximal einen kleinen Überweg über die Straße beinhaltet! Hier musste eine vernünftige, barrierefreie Lösung einmal mehr zurückstecken.


Das rücksichtslose und verbotene Radfahren auf Gehwegen

Die Beschwerden über das verbotene Befahren von Gehwegen mit einem Fahrrad durch Erwachsene häufen sich – auch in Halver! Auch hier ist enormer und dringender Handlungsbedarf durch Ordnungsamt und Polizei notwendig. Vor allem Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer sowie Kinder und Personen mit Kinderwagen werden dadurch nicht nur massiv behindert, sondern auch ganz erheblich gefährdet. Es gilt von Rechts wegen:

 

Ein Gehweg (Bürgersteig) darf mit einem Fahrrad von Kindern befahren werden, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Aus Sicherheitsgründen müssen Kinder bis 8 Jahre beim Radfahren einen Gehweg benutzen. Seit Dezember 2016 gibt es eine Änderung der Straßenverkehrsordnung, Dabei ist neu, dass Kinder unter acht Jahren auch auf Radwegen fahren dürfen, wenn diese baulich von der Fahrbahn getrennt sind. Für einfache Radfahr- und Schutzstreifen auf der Straße (z.B. Tannenweg-Hagedornstraße) gilt dies nicht! Seit Dezember 2016 dürfen Eltern jetzt gemeinsam mit ihren Kindern (bis acht Jahre) auf dem Gehweg Fahrradfahren – aber es gilt dabei: Pro Kind nur eine Begleitperson (im Alter von mindestens 16 Jahren)! Weitere Begleiter über zehn Jahre müssen auf der Straße fahren. Besonders oft fahren erwachsene Radfahrer unverantwortlich auf Gehwegen (z.B. in der oberen Frankfurter Straße (s. Foto) zwischen Schützenstraße und Karlshöhe sowie im Herpiner Weg. Auch eine illegale Unsitte, die wir vor allem an den Ampelkreuzungen Frankfurter Straße/Herpiner Weg und in der Stadt an der Kreuzung Frankfurter Straße/Bahnhofstraße oft beobachten müssen ist, dass Radfahrer bei roter Ampel vor dieser auf den Gehweg fahren und die Querstraße bei grüner Fußgängerampel überfahren um nach der Ampel wieder auf die Straße zu radeln. Wenn Radfahrer eine Fußgängerampel benutzen müssen sie dies zu Fuß tun und das Fahrrad schieben. Ansonsten kostet es ein Bußgeld! „Fahren in der nicht freigegebenen Fußgängerzone oder auf dem Gehweg“ kostet Bußgeld von mindestens 15,00 € falls dabei niemand behindert wurde. Bei gleichzeitiger Behinderung anderer erhöht sich das Bußgeld auf 20,00 €, wenn andere gefährdet werden auf 25,00 €. Wird ein Unfall vom Radfahrer verschuldet und/oder beim Fahren auf dem Gehweg bzw. in der Fußgängerzone ein Sachschaden verursacht, so beträgt das Bußgeld 30,00 €. Zusätzlich muss der Radfahrer natürlich für den verursachten Schaden aufkommen.


Diese Seite wurde zuletzt aktualisiert am 04.10.2021 09:32:16 Uhr.

 
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